Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verein Kriseninterventionszentrum ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vaeter-in-krisen.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website vaeter-in-krisen.at enthält Bereiche, die teilweise noch nicht barrierefrei umgesetzt sind. Das Kriseninterventionszentrum ist aber bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Einzelne dekorative Icons haben einen Alternativtext (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
Ausgewählte Elemente in der Navigation sind für Assistive Technologien nicht gekennzeichnet und Kontakt-Überschriften weisen nicht die korrekte Ebene auf (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen).
Diverse Farbkontraste sind zu gering (WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum), 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast).
Bei der Vergrößerung der Schrift auf 200%, bei Vergrößerung des Textabstandes oder bei sehr langen Wörtern ist an einigen Stellen Text nicht vollständig lesbar, vor allem auf mobilen Geräten (WCAG 1.4.4 Textgröße ändern, 1.4.10 Umfluss, 1.4.12 Textabstand). Die Darstellung von Suchergebnissen ist auf größeren Geräten nicht lesbar (WCAG 1.4.10 Umfluss).
Ein Dropdown-Menü ist nicht via Tastatur erreichbar oder ohne Zeiger abwählbar (WCAG 1.4.13 Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus, 2.1.1 Tastatur, 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
Das Menü ist auf mobilen Geräten nicht entsprechend der sichtbaren Darstellung bedienbar. Akkordeons sind umständlich bedienbar, einzelne dekorative Icons werden fokussiert und bei Klick auf den Button „Nach oben“ wird der Fokus nicht richtig gesetzt (WCAG 2.1.1 Tastatur, 2.4.3 Fokus-Reihenfolge, 2.4.7 Fokus sichtbar).
Die Links zum Überspringen von wiederholten Blöcken sind nicht funktional (WCAG 2.4.1 Blöcke umgehen).
Alle Seiten haben denselben Titel (WCAG 2.4.2 Seite mit Titel versehen).
Die Links „Mehr erfahren“ sind redundant mit zugehörigen Links in Überschriften und nicht eindeutig (WCAG 2.4.3 Fokus-Reihenfolge, 2.4.4 Linkzweck (im Kontext)).
An einzelnen Stellen ist die Syntax nicht korrekt (WCAG 4.1.1 Syntaxanalyse).
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 auf Grundlage einer vom Kriseninterventionszentrum durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Schreiben Sie uns dazu gerne eine E-Mail an verwaltung@kriseninterventionszentrum.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website vaeter-in-krisen.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und die verwendeten Technologien (Browser, Betriebssystem) und fügen Sie wenn möglich auch Screenshots bei.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.